QUALITÄTSGARANTIE

Unsere Mission bei OMNIRES ist es, hochwertige Produkte herzustellen. Bevor ein Produkt in den Verkauf eingeführt wird, wird es zahlreichen Qualitätskontrollen unterzogen, die unter anderem Tausende von Arbeitszyklen umfassen. Die Tests beziehen sich sowohl auf die Funktionalität als auch auf die Lebensdauer und Widerstandsfähigkeit eingesetzter Materialien. Wir sind überzeugt, dass das gekaufte Produkt aus unserem Angebot über einen langen Zeitraum zuverlässig dienen wird. Unser Team von Spezialisten steht Ihnen mit technischer Unterstützung im Rahmen dieser Garantie und nach Ablauf der Garantiezeit gegen Entgelt zur Verfügung. Wenn möglich, beraten wir Sie auch, wie Sie das Produkt reparieren können, beispielsweise durch den Austausch nur des verschlissenen Teils, um keine zusätzlichen Kosten zu verursachen und bewusst die Umwelt zu schonen.

 

Garantiebedingungen

Bitte lesen Sie diese Garantiebedingungen, verwenden Sie das Produkt bestimmungsgemäß und beachten Sie die Regeln für den korrekten Betrieb, die in der dem Produkt beiliegenden Montage- und Wartungsanleitung beschrieben sind. Die Kenntnis und Anwendung der in den Garantiebedingungen und in der Montage- und Wartungsanleitung aufgeführten Regeln sind die Grundlage für ein zuverlässiges und dauerhaftes Funktionieren des Produkts.

 

Allgemeine Hinweise

Die Garantie für die OMNIRES-Produkte auf dem Gebiet des Landes, in dem sie verkauft wurden, wird durch den Vertragshändler gewährt, der im Folgenden Garantieber genannt wird. Eine Liste der Vertragshändler ist unter omnires.com/de/einzelhandler verfügbar.

 

Garantieerklärung

Der Hersteller (im Folgenden OMNIRES genannt) bestätigt die Übereinstimmung der Produkte mit der Kennzeichnung und dem Bestimmungszweck, sofern ihre Montage und Nutzung, einschließlich der regelmäßigen Wartung und Pflege des Produkts, den Regeln und Anforderungen entsprechen, die in der Montage- und Wartungsanleitung (im Folgenden: Anleitung) festgelegt sind, die zusammen mit dem Produkt an den Verbraucher übergeben wurde und auf der Website des Garantiegebers (www.omnires.com) verfügbar ist. Die Garantiehaftung umfasst nur Material- oder Ausführungsfehler, die auf Ursachen zurückzuführen sind, die zum Zeitpunkt der Übergabe des Produkts an den Verbraucher im Produkt vorhanden waren und während der Garantiezeit festgestellt wurden. Im Rahmen der Garantie hat der Verbraucher Anspruch auf eine kostenlose Reparatur des Produkts, sofern der Fehler während der Garantiezeit festgestellt wurde.

Der Verbraucher ist verpflichtet, das Produkt bei der Abnahme auf Vollständigkeit und das Fehlen von Beschädigungen und sichtbaren Fehlern zu überprüfen. Wenn das Produkt trotz festgestellter sichtbarer Mängel montiert wurde und war dieser Fehler vor der Montage erkennbar, übernimmt der Garantiegeber nicht die Kosten für die Demontage und erneute Montage des Produkts. Diese Bestimmung schließt die Rechte des Verbrauchers aus der Garantie oder den Bestimmungen über die Nichtübereinstimmung der Ware mit dem Vertrag weder aus noch schränkt sie diese ein.

Das Produkt sollte so montiert werden, dass es ohne Beschädigung anderer Ausstattung demontiert werden kann. Der Garantiegeber übernimmt keine Kosten für die Reparatur oder den Austausch solcher Ausstattung. Alle Arbeiten, die den freien Zugang zum Produkt ermöglichen (z. B. Demontage, Entfernen von Einbauten oder Abdeckungen), sind vor Beginn der Garantieleistungen vom Verbraucher auf eigene Kosten durchzuführen.

OMNIRES erklärt, dass die Produkte für den Handel und den allgemeinen Einsatz im Bauwesen gemäß den geltenden gesetzlichen Anforderungen zugelassen wurden. Die Farbe der Produkte aus derselben Kollektion kann leicht variieren und ähnliche Farbtöne aufweisen, was keinen Produktfehler darstellt, sondern auf den normalen Produktionsprozess zurückzuführen ist.

 

Garantiezeit

Die OMNIRES-Produkte sind durch die folgende Garantieabdeckung geschützt:

  • Bad- und Küchenarmaturen: 5 Jahre (10 Jahre auf die Dichtheit des Gusskörpers, 2 Jahre auf Thermostatköpfe, Dusch- und Badewannenzubehör, Siphons und Stopfen sowie Nicht-Chrom-Beschichtungen, die mit einer anderen Technologie als PVD hergestellt wurden);
  • Badaccessoires: 5 Jahre (2 Jahre auf Nicht-Chrom-Beschichtungen, die mit einer anderen Technologie als PVD hergestellt wurden);
  • M+ Badewannen und Waschbecken: 5 Jahre (2 Jahre auf Siphons);
  • Keramik: 5 Jahre (2 Jahre auf Toilettensitze);
  • Unterputzgestelle: 5 Jahre (2 Jahre auf Spülsysteme und Spültasten);
  • Duschkabinen und Badewannenaufsätze: 5 Jahre (2 Jahre auf Nicht-Chrom-Beschichtungen, die mit einer anderen Technologie als PVD hergestellt wurden);
  • Duschwannen: 5 Jahre.

Die Garantiezeit beginnt mit dem auf dem Kaufbeleg angegebenen Tag des Kaufs des Produkts durch den Verbraucher.

 

Reklamationsmeldung

Vor der Meldung einer Reklamation ist der Verbraucher verpflichtet, zu überprüfen, ob der Mangel nicht durch unsachgemäßen Transport oder Lagerung sowie durch nicht der Anleitung entsprechende Montage, Nutzung, Wartung oder Pflege entstanden ist.

Alle Mängel des Produkts, die während der Garantiezeit auftreten, sind vom Verbraucher schriftlich bei dem Verkäufer zu melden, bei dem das Produkt vom Verbraucher gekauft wurde.

Der Verbraucher ist verpflichtet, festgestellte Mängel des Produkts unverzüglich nach ihrer Feststellung zu melden. Um das Reklamationsverfahren zu vereinfachen, wird empfohlen, die Reklamation so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Feststellung des Mangels, zu melden. In der Reklamation sind die Kontaktdaten des Verbrauchers, der Ort der Montage des Produkts, eine detaillierte Beschreibung des festgestellten Mangels und der Umstände seiner Feststellung sowie gegebenenfalls eine Fotodokumentation anzugeben, sofern dies erforderlich ist. Der Meldung des Mangels ist ein Dokument beizufügen, das den Kauf des Produkts bestätigt (z. B. eine Quittung, eine Rechnung). Bei der Meldung der Reklamation sollte der Verbraucher, sofern dies nicht ausdrücklich mit dem Garantiegeber vereinbart wurde, das mangelhafte Produkt nicht an den Garantiegeber zurücksenden oder es selbst demontieren.

 

Garantieleistungen

Der Garantiegeber wird die Reklamation innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Meldung prüfen. Wird die Reklamation anerkannt, kann der Garantiegeber nach eigenem Ermessen: (1) das fehlerhafte Produkt reparieren, (2) es austauschen oder (3) der Rückerstattung des Kaufpreises durch den Verkäufer, der das fehlerhafte Produkt an den Verbraucher verkauft hat, zustimmen.

 

Bedingungen und Ausschlüsse

Die Haftung des Garantiegebers im Rahmen der Garantie ist in folgenden Fällen ausgeschlossen:

  1. Natürlicher Verschleiß von Verschleißteilen, die bei Produkten dieser Art regelmäßig ausgetauscht werden müssen, z. B.:
  • bei Bad- und Küchenarmaturen sind dies: Perlatoren, Brauseschalter, Filter, Rückschlagventile usw.;
  • bei Duschkabinen sind dies: Laufrollen, Dichtungen und Scharniere usw.;
  • bei Duschwannen sind dies: Abflussabdeckungen, im Lieferumfang enthaltene Abflussgitter usw.;
  • bei Accessoires sind dies: Toilettenbürstenaufsätze, Pumpen für Spender.
  1. Schäden, die durch Ablagerungen und Verunreinigungen aus dem verwendeten Wasser oder dem Wasserversorgungsnetz verursacht werden.
  2. Mechanische Schäden am Produkt, die durch den Nutzer des Produkts oder Dritte verursacht wurden (Kratzer, Verschmutzungen, Beulen usw.).
  3. Beschädigungen der Oberfläche und Beschichtungen des Produkts, die durch unsachgemäße Nutzung entgegen den in der Montage- und Wartungsanleitung festgelegten Regeln entstanden sind (insbesondere durch die Verwendung ungeeigneter Reinigungsmittel wie Schwämme und Scheuermittel, Reinigungsmittel, die Lösungsmittel oder Säuren enthalten – wie Mittel zur Entfernung von Kalkablagerungen, Essigsäure und Speiseessig – sowie andere Mittel, die nicht für die Pflege der Produktgruppe, zu der das Produkt gehört, bestimmt sind, z. B. starke Laugen und Reinigungsmittel).
  4. Mängel am Produkt, die durch unsachgemäße Nutzung, Wartung und Pflege des Produkts entgegen den in der Anleitung festgelegten Regeln entstanden sind.
  5. Mängel, die durch eine nicht der Anleitung und den Regeln der Baukunst entsprechende Montage sowie durch eine nicht bestimmungsgemäße Nutzung entstanden sind, ebenso wie Mängel, die durch eine Montage mit Geräten oder Materialien entstanden sind, die nicht der Anleitung entsprechen.
  6. Eingriffe in das Produkt (Reparaturen, Veränderungen) durch Personen, die keine autorisierten Servicetechniker des Garantiegebers sind, oder die Verwendung von nicht originalen Ersatzteilen.
  7. Beschädigungen des Produkts, die nach dessen Auslieferung aus dem Lager des Garantiegebers entstanden sind, insbesondere während des Transports, Umschlags oder der unsachgemäßen Lagerung, die nicht auf Ursachen zurückzuführen sind, die zum Zeitpunkt der Übergabe an den Verbraucher im Produkt selbst lagen. Dies gilt insbesondere für Beschädigungen, die während des Transports zwischen den am Verkauf beteiligten Unternehmen oder zum Verbraucher entstanden sind.
  8. Mängel, die durch unsachgemäße Sicherung des Produkts während der vom Verbraucher durchgeführten Bauarbeiten entstanden sind (insbesondere durch die Verwendung ungeeigneter Sicherungsmaterialien, Beschädigungen der Beschichtungen durch Verschmutzungen mit Mörtel, Putz, Farbe, Silikon usw.).
  9. Unwesentliche Mängel, d. h. solche, die nach ordnungsgemäßer Montage des Produkts nicht sichtbar sind oder dessen Funktionalität, Sicherheit oder Nutzwert nicht beeinträchtigen. Dies gilt insbesondere für Merkmale, die aus dem Produktionsprozess resultieren, wie z. B. Luftblasen, Kratzer, Fehlstellen, geringfügige Verfärbungen, kleine Materialausbrüche oder Unebenheiten der Oberfläche, die an nach der Montage nicht sichtbaren Teilen des Produkts auftreten (z. B. Unterseite von Waschbecken, durch Einbauten verdeckte Elemente). Geringfügige Abweichungen des Produkts von den erforderlichen Eigenschaften, die keinen Einfluss auf den Nutzwert des Produkts haben (z. B. bei Keramikprodukten).
  10. Geringfügige Abweichungen des Produkts von den erforderlichen Eigenschaften, die keinen Einfluss auf seinen Nutzwert, seine Lebensdauer oder seine Funktionalität haben. Dies gilt insbesondere für Unterschiede, die durch den Produktionsprozess und die verwendeten Technologien entstanden sind, wie z. B.: geringfügige Maßabweichungen innerhalb der technologischen Toleranzgrenzen, Farbunterschiede innerhalb derselben Kollektion, subtile Unterschiede in der Textur oder im Glanz sowie natürliche Eigenschaften der Materialien (z. B. Keramik, Stein, farbige Beschichtungen).
  11. Mängel, die durch Temperaturrückgänge unter 0 Grad Celsius in dem Raum, in dem das Produkt montiert wurde, oder durch die Montage des Produkts außerhalb eines Gebäudes entstanden sind.
  12. Mängel, die durch zufällige Ereignisse und Naturkatastrophen entstanden sind.
  13. Kauf eines Produkts:
  • das nicht vollwertig ist;
  • das aus einer Ausstellung stammt;
  • das zu einem reduzierten Preis verkauft wurde, d. h. das Produkt, das Mängel aufwies, aufgrund derer der Preis reduziert wurde, was dem Verbraucher bekannt war und dem er zugestimmt hat.

 

Die Bedingungen gelten seit dem 01.09.2025.

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