Bedingungen und Dokumente
Regelwerk der OMNIRES Design Community
GÜLTIG AB 01.10.2026
§ 1 Definitionen
- Soweit die nachstehend aufgeführten Begriffe im Regelwerk mit einem Großbuchstaben verwendet werden, haben sie die nachfolgend beschriebene Bedeutung:
- Architekt – eine natürliche Person, die im eigenen Namen eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, ein Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine nach dem Handelsrecht organisierte Gesellschaft, die eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, deren Unternehmensgegenstand die Architektur, Innenarchitektur oder eine sonstige Tätigkeit umfasst, die dem Charakter der OMNIRES Design Community entspricht;
- Mitglied – ein Architekt, der sich registriert, das Regelwerk akzeptiert hat, von OMNIRES positiv verifiziert und in die OMNIRES Design Community aufgenommen wurde;
- OMNIRES-Onlinekanäle – der OMNIRES-Onlineshop, die Website omnires.com sowie andere OMNIRES-Websites, auf denen das Konto, OMNIRESARCH oder Funktionen im Zusammenhang mit der OMNIRES Design Community verfügbar sind;
- Kunde – eine natürliche Person mit voller Geschäftsfähigkeit, eine juristische Person oder eine organisatorische Einheit ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die Produkte über die OMNIRES-Onlinekanäle kauft;
- Kundencode – ein vom Mitglied in OMNIRESARCH für ein registriertes Projekt generierter individueller Code, der dem Kunden übermittelt werden kann und den Kunden nach Maßgabe dieses Regelwerks zu einem Preisvorteil berechtigt;
- Konto – ein individuelles OMNIRES-Benutzerkonto, das im OMNIRES-System geführt wird und nach erfolgter Registrierung über die OMNIRES-Onlinekanäle zugänglich ist;
- MPK – die von OMNIRES angegebene Kostenstelle zum Zweck der ordnungsgemäßen Verbuchung und Abrechnung der vom Mitglied ausgestellten Rechnung;
- OMNIRES – OMNIRES Sp. z o.o. mit Sitz in Warschau (00-410), ul. Solec 18, eingetragen im Unternehmerregister des Landesgerichtsregisters (Krajowy Rejestr Sądowy), geführt vom Bezirksgericht für die Hauptstadt Warschau in Warschau, XIV. Wirtschaftsabteilung des Landesgerichtsregisters, unter der KRS-Nummer: 0000088578, NIP: 5222626866, REGON: 017422498, BDO: 000389407;
- OMNIRES Design Community – eine von OMNIRES für Architekten und Innenarchitekten geschaffene berufliche Community mit dem Ziel, den Austausch von Wissen, Erfahrungen und Perspektiven, die berufliche Entwicklung sowie den Aufbau von Beziehungen und Kooperationsmöglichkeiten zwischen OMNIRES und den Mitgliedern zu fördern;
- OMNIRESARCH – eine Onlineplattform und ein Bündel von Funktionen, die den Mitgliedern im Rahmen des Kontos zur Verfügung gestellt werden und insbesondere der Registrierung und Verwaltung von Projekten, der Erstellung von Angeboten, der Generierung von Kundencodes, dem Zugriff auf Produktinformationen, Spezifikationen, professionellen Materialien und 3D-Dateien sowie Informationen über die Projektprovision dienen;
- Produkt – eine über die OMNIRES-Onlinekanäle präsentierte Ware, die der Kunde nach den von OMNIRES festgelegten Bedingungen erwerben kann; die Präsentation der Ware stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Vertragsangebots im Sinne von Art. 71 des polnischen Zivilgesetzbuches dar;
- Projektprovision – dem Mitglied zustehende Geldvergütung im Zusammenhang mit einer vom Kunden unter Verwendung eines gültigen Kundencodes aufgegebenen Bestellung, die nach den in diesem Regelwerk festgelegten Grundsätzen berechnet und abgerechnet wird;
- Regelwerk – dieses Regelwerk der OMNIRES Design Community;
- Produktwert – der gesamte Bruttowert der von der Bestellung erfassten Produkte vor Anwendung des durch den Kundencode gewährten Preisvorteils, ohne Lieferkosten und sonstige Zusatzkosten;
- Bestellung – eine vom Kunden über die OMNIRES-Onlinekanäle unter Verwendung eines gültigen Kundencodes aufgegebene, bezahlte, ausgeführte und nicht zurückgesendete Bestellung.
- Alle Definitionen haben dieselbe Bedeutung, unabhängig davon, ob der definierte Begriff im Singular oder Plural verwendet wird.
- Soweit sich aus dem Kontext nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, sind die von OMNIRES in Materialien zur OMNIRES Design Community oder zu OMNIRESARCH verwendeten Begriffe, die den im Regelwerk definierten Begriffen sinngemäß entsprechen, gemäß den Definitionen dieses Regelwerks zu verstehen.
- Alle Anlagen zu diesem Regelwerk sind dessen integraler Bestandteil.
§ 2 OMNIRES Design Community – Allgemeine Bestimmungen
- Dieses Regelwerk legt die Bedingungen für den Beitritt zur OMNIRES Design Community und die Teilnahme an dieser Community, die Nutzung des Kontos und von OMNIRESARCH sowie die Nutzung ausgewählter den Mitgliedern zur Verfügung gestellter Funktionen und Vorteile fest, einschließlich der Generierung von Kundencodes sowie der Berechnung und Abrechnung der Projektprovision.
- Die OMNIRES Design Community ist eine Initiative für praktizierende Architekten und Innenarchitekten. Ihr Ziel ist es, einen Raum für den Austausch von Wissen, Erfahrungen und Perspektiven, das Kennenlernen neuer Lösungen, die Entwicklung beruflicher Beziehungen sowie einen engeren Austausch der Mitglieder mit der Welt von OMNIRES zu schaffen, einschließlich der Kollektionen, Materialien, des Know-hows, des Teams, der Veranstaltungen und kreativer Projekte.
- Die Teilnahme an der OMNIRES Design Community ist freiwillig und kostenlos.
- Im Rahmen der OMNIRES Design Community kann OMNIRES den Mitgliedern insbesondere Veranstaltungen, Workshops, Treffen, Gespräche, redaktionelle Initiativen, Bildungsmaßnahmen, Beratungen, kreative oder produktbezogene Zusammenarbeit sowie andere Formen der Zusammenarbeit organisieren oder anbieten. Verfügbarkeit, Umfang und Teilnahmebedingungen solcher Initiativen können von OMNIRES jeweils gesondert festgelegt werden und stellen keine garantierte Leistung dar, auf die jedes Mitglied Anspruch hat.
- Voraussetzung für die Nutzung der den Mitgliedern vorbehaltenen Funktionen ist ein Konto sowie eine positive Verifizierung des Architekten durch OMNIRES.
- Die Mitgliedschaft in der OMNIRES Design Community garantiert weder eine bestimmte Anzahl von Projekten oder Bestellungen noch Einladungen zu OMNIRES-Initiativen oder eine bestimmte Höhe der Projektprovision.
- Die Mitgliedschaft begründet zwischen OMNIRES und dem Mitglied weder ein Arbeitsverhältnis noch ein Agenturverhältnis, einen Dienstleistungsvertrag oder eine gesellschaftsrechtliche Verbindung. Das Mitglied handelt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und ist nicht berechtigt, OMNIRES zu vertreten oder im Namen von OMNIRES Willenserklärungen abzugeben.
- Das Mitglied ist verpflichtet, die OMNIRES Design Community, das Konto und OMNIRESARCH bestimmungsgemäß, gemäß diesem Regelwerk und den geltenden gesetzlichen Vorschriften zu nutzen.
§ 3 Registrierung und Mitgliedschaft
- Ein Architekt, der der OMNIRES Design Community beitreten möchte, muss:
- ein Konto erstellen oder über ein aktives Konto verfügen;
- die im Registrierungsprozess erforderlichen Daten angeben;
- erklären, ob der Architekt nach den für ihn geltenden gesetzlichen Vorschriften, den Berufsausübungsregeln, den Vorschriften der zuständigen Berufsorganisation sowie etwaigen vertraglichen Verpflichtungen zum Erhalt der Projektprovision berechtigt ist;
- das Regelwerk durch Aktivieren des entsprechenden Kontrollkästchens (Checkbox) akzeptieren;
- die Datenschutzerklärung zur Kenntnis nehmen und die für die Durchführung der Verifizierung erforderlichen Daten bereitstellen.
- Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist, dass der Architekt eine aktive gewerbliche Tätigkeit ausübt, die dem Charakter der OMNIRES Design Community entspricht.
- OMNIRES führt eine Verifizierung durch. Die Verifizierung kann insbesondere auf Grundlage der in öffentlich zugänglichen Registern, einschließlich CEIDG, KRS oder anderen zuständigen Registern, enthaltenen Daten erfolgen, insbesondere hinsichtlich des Gegenstands der ausgeübten gewerblichen Tätigkeit und der PKD-Codes.
- OMNIRES kann den Architekten auffordern, zusätzliche für die Durchführung der Verifizierung erforderliche Informationen oder Dokumente vorzulegen.
- Die bloße Registrierung und Akzeptanz des Regelwerks bedeuten nicht die Aufnahme in die OMNIRES Design Community. Die Mitgliedschaft setzt eine positive Verifizierung und die Zustimmung von OMNIRES voraus.
- Bei einer negativen Verifizierung des Architekten deaktiviert OMNIRES den Zugang zu den Funktionen von OMNIRESARCH.
- Eine negative Verifizierung des Architekten erfolgt insbesondere bei Fehlen einer aktiven gewerblichen Tätigkeit, fehlender Möglichkeit, eine dem Charakter der Community entsprechende Tätigkeit zu bestätigen, Angabe falscher oder nicht aktueller Daten oder Nichterfüllung anderer Bedingungen dieses Regelwerks.
- OMNIRES kann den Status eines Mitglieds jederzeit erneut überprüfen. Das Mitglied ist verpflichtet, OMNIRES unverzüglich über den Verlust des Unternehmerstatus, die Aussetzung oder die Beendigung der gewerblichen Tätigkeit zu informieren.
§ 4 OMNIRESARCH
- Die Mitgliedschaft in der OMNIRES Design Community gewährt Zugang zu OMNIRESARCH – einem professionellen Onlinebereich, der geschaffen wurde, um die tägliche Zusammenarbeit der Architekten mit OMNIRES zu erleichtern.
- Abhängig von den aktuell verfügbaren Funktionen kann OMNIRESARCH insbesondere Folgendes ermöglichen: Registrierung und Verwaltung von Projekten; Erstellung von Angeboten für Kunden; Generierung personalisierter Kundencodes; Nachverfolgung von Projekten und mit dem Konto verbundenen Käufen; Nutzung der individuellen Unterstützung durch das OMNIRES-Team; Zugriff auf Produktinformationen und Spezifikationen; Download professioneller Materialien und 3D-Dateien; Zugriff auf Informationen über die berechnete und abgerechnete Projektprovision.
- OMNIRES kann einzelne Funktionen von OMNIRESARCH weiterentwickeln, ändern oder vorübergehend einschränken, sofern dies aus technischen Gründen, aus Sicherheitsgründen, aufgrund einer Änderung des Angebots oder der Art der Leistungserbringung gerechtfertigt ist, unter Wahrung der erworbenen Rechte der Mitglieder.
- Die Nutzung bestimmter Funktionen von OMNIRESARCH kann die Erfüllung zusätzlicher im Regelwerk oder in den in OMNIRESARCH angezeigten Informationen genannten Bedingungen voraussetzen.
§ 5 Registrierung von Projekten und Kundencodes
- Nach positiver Verifizierung kann das Mitglied Projekte in OMNIRESARCH registrieren und für Projekte, die die von OMNIRES festgelegten Bedingungen erfüllen, Kundencodes generieren.
- Ein Kundencode kann innerhalb von 180 Tagen ab seiner Generierung verwendet werden. Nach Ablauf dieser Frist verliert der Kundencode seine Gültigkeit. Nach einem Kauf unter Verwendung des Kundencodes verliert der Code seine Gültigkeit und kann nicht erneut verwendet werden.
- Der Kundencode darf vom Mitglied ausschließlich seinem Kunden im Zusammenhang mit einem konkreten Projekt übermittelt werden.
- Ein Kunde, der bei der Aufgabe einer Bestellung einen gültigen Kundencode eingibt, erhält einen Rabatt in Höhe von 15 % des Produktwerts.
- Der vorstehend genannte Rabatt umfasst weder Lieferkosten noch sonstige Zusatzkosten oder den Kauf von Ersatzteilen.
- Der Kundencode darf vom Mitglied weder verkauft noch gegen eine zusätzliche Vergütung zur Verfügung gestellt werden.
- Das Mitglied ist nicht berechtigt, seinen eigenen Kundencode für eigene Käufe zu verwenden.
- Der Kundencode darf nicht in einer Weise verwendet werden, die zu einer künstlichen Erhöhung der Anzahl der Bestellungen oder der Höhe der Projektprovision führt.
- Das Mitglied darf Kundencodes ausschließlich direkt und individuell an seine Kunden weitergeben. Insbesondere ist es untersagt, Codes in öffentlich zugänglichen Diensten, auf Websites, die Rabattcodes aggregieren, in Foren oder in Massenmitteilungen zu veröffentlichen sowie sie in bezahlten Werbekampagnen einzusetzen, die auf die Marke oder Marken von OMNIRES ausgerichtet sind.
- Vorbehaltlich abweichender Bedingungen einer konkreten Aktion ist der Kundencode nicht mit anderen Rabattcodes, Rabatten oder Aktionen kombinierbar.
- OMNIRES kann einen Kundencode für ungültig erklären, die Möglichkeit zur Generierung neuer Codes sperren oder den Zugang zu den entsprechenden Funktionen einschränken, wenn der Code entgegen diesem Regelwerk verwendet wurde oder ein Missbrauch festgestellt wird.
§ 6 Grundsätze der Berechnung der Projektprovision
- Für eine vom Kunden unter Verwendung eines gültigen Kundencodes aufgegebene Bestellung steht dem Mitglied eine Projektprovision in Höhe von 15 % des Produktwerts zu.
- Mitglieder, die einer zuständigen Architektenkammer angehören oder öffentlich-rechtlichen Berufsethikkodizes unterliegen, die die Annahme von Vermögensvorteilen von Herstellern untersagen, und die die in § 3 Abs. 1 lit. c genannte Erklärung nicht abgegeben haben, sind nicht zur Projektprovision berechtigt.
- Die Projektprovision wird auf Grundlage des Nettowerts der Produkte vor Anwendung des durch den Kundencode gewährten Rabatts berechnet.
- Die Projektprovision wird weder auf Lieferkosten noch auf sonstige Zusatzkosten oder auf Produkte berechnet, die vom Kundencode-Mechanismus ausgeschlossen sind.
- Die Projektprovision steht zu, wenn die Bestellung ordnungsgemäß aufgegeben, bezahlt und ausgeführt wurde und die Frist für den Widerruf des Vertrags durch den Kunden oder für die Rückgabe der Produkte nach gesonderten OMNIRES-Regelwerken oder den gesetzlichen Vorschriften abgelaufen ist.
- Im Falle der vollständigen oder teilweisen Rückgabe von Produkten, des Widerrufs des Kaufvertrags, der Stornierung oder Nichtbezahlung einer Bestellung oder einer Korrektur ihres Werts besteht hinsichtlich der von einem solchen Ereignis betroffenen Produkte kein Anspruch auf die Projektprovision.
- Wurde die Projektprovision in OMNIRESARCH ausgewiesen und tritt anschließend ein Umstand ein, aufgrund dessen sie ganz oder teilweise nicht zusteht, ist OMNIRES zu einer entsprechenden Korrektur berechtigt.
- Informationen über die berechnete Projektprovision sind über OMNIRESARCH verfügbar.
- Das Mitglied ist verpflichtet, die Richtigkeit der berechneten Projektprovision zu überprüfen. Einwände oder Beanstandungen hinsichtlich einer fehlenden oder fehlerhaften Berechnung können innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag der Aufgabe der Bestellung durch den Kunden gemeldet werden. Nach Ablauf dieser Frist gelten die in OMNIRESARCH angezeigten Daten als vom Mitglied akzeptiert.
§ 7 Abrechnung der Projektprovision
- Das Mitglied kann die Projektprovision frühestens 30 Tage nach Ausführung der Bestellung abrechnen.
- Das Recht zur Abrechnung der berechneten Projektprovision erlischt mit Ablauf des Kalenderjahres, das auf das Jahr folgt, in dem die Bestellung ausgeführt wurde. Nach Ablauf dieser Frist verliert das Mitglied das Recht, die Projektprovision für die betreffende Bestellung abzurechnen.
- Grundlage für die Ausstellung der Rechnung durch das Mitglied ist die Erbringung von Marketing- und Werbeleistungen sowie die Präsentation von OMNIRES-Produktkonzepten gegenüber dem Kunden. Die Rechnung darf nicht die Bezeichnung „Verkaufsprovision“ enthalten.
- Die Rechnung muss die korrekten Daten des Mitglieds und von OMNIRES, die von OMNIRES für die Abrechnung der Projektprovision vereinbarte Leistungsbeschreibung, den MPK-Code 6510, den Betrag der Projektprovision sowie die sonstigen gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthalten.
- Die Rechnung muss als elektronische Rechnung (E-Rechnung) gemäß den Anforderungen des deutschen Steuerrechts und der Norm EN 16931 ausgestellt werden. Aufgrund des grenzüberschreitenden Charakters der Transaktion (B2B) stellt das Mitglied die Rechnung über den Nettobetrag ohne Umsatzsteuer mit dem obligatorischen Hinweis auf das Reverse-Charge-Verfahren aus: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge)“.
- Die Zahlungsfrist für eine ordnungsgemäß ausgestellte und wirksam zugestellte Rechnung beträgt 15 Tage ab dem Tag ihrer ordnungsgemäßen Zustellung an OMNIRES, sofern OMNIRES nichts anderes bestimmt.
- Bei Fehlern oder fehlenden Angaben, die eine ordnungsgemäße Verbuchung oder Abrechnung der Rechnung verhindern, kann OMNIRES deren Korrektur oder Neuausstellung verlangen; die Zahlungsfrist beginnt in diesem Fall ab dem Tag der Zustellung des ordnungsgemäßen Dokuments.
- Informationen über abgerechnete und nicht abgerechnete Projektprovisionen sind in OMNIRESARCH verfügbar.
- Das Mitglied ist für die ordnungsgemäße steuerliche Behandlung der erhaltenen Projektprovision gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.
§ 8 Pflichten des Mitglieds und Nutzungsregeln
- Das Mitglied ist insbesondere verpflichtet:
- das Regelwerk einzuhalten;
- ausschließlich wahrheitsgemäße und aktuelle Daten anzugeben und diese unverzüglich zu aktualisieren;
- das Konto, OMNIRESARCH und die Kundencodes bestimmungsgemäß zu nutzen;
- keine Handlungen vorzunehmen, die den guten Ruf oder die wirtschaftlichen Interessen von OMNIRES beeinträchtigen könnten;
- keine Handlungen vorzunehmen, die auf eine künstliche Erhöhung der Anzahl der Bestellungen oder der Höhe der Projektprovision abzielen;
- den Kunden keine Informationen zu übermitteln, die von den von OMNIRES bereitgestellten Informationen abweichen;
- die Zugangsdaten zum Konto vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
- Das Mitglied ist nicht berechtigt, im Namen von OMNIRES Erklärungen zu Produkten, Preisen, Verfügbarkeit, Verkaufsbedingungen oder sonstigen Angelegenheiten abzugeben, es sei denn, es wurde hierzu gesondert bevollmächtigt.
- Die Mitgliedschaft in der OMNIRES Design Community beinhaltet keine Erteilung einer Vollmacht oder Ermächtigung zur Vertretung von OMNIRES.
- Das Mitglied darf keine Websites, Domains, Profile in sozialen Medien oder Werbematerialien erstellen, deren Name, Erscheinungsbild oder Inhalt den Eindruck erwecken könnte, dass es sich um offizielle OMNIRES-Kanäle handelt oder dass das Mitglied kapitalmäßig oder organisatorisch mit OMNIRES verbunden ist.
§ 9 Missbrauch
1. Als Missbrauch gelten insbesondere:
- die Verwendung des Kundencodes für eigene Käufe;
- die Verwendung falscher Daten;
- die künstliche Generierung von Bestellungen oder Projektprovisionen;
- die bestimmungswidrige Nutzung von OMNIRESARCH oder der Funktionen der Community;
- Handlungen, die das ordnungsgemäße Funktionieren der OMNIRES-Onlinekanäle beeinträchtigen;
- die Weitergabe von Kundencodes entgegen diesem Regelwerk.
2. Wird ein Missbrauch festgestellt, kann OMNIRES insbesondere:
- den Kundencode für ungültig erklären;
- die Berechnung oder Abrechnung der Projektprovision bis zur Klärung des Sachverhalts aussetzen;
- die Projektprovision ganz oder teilweise korrigieren oder stornieren;
- den Zugang zu bestimmten Funktionen von OMNIRESARCH einschränken;
- die Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung beenden und das Konto im gesetzlich zulässigen Umfang sperren.
3.Hat das Mitglied eine nicht geschuldete Projektprovision erhalten, kann OMNIRES deren Rückzahlung nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen Vorschriften verlangen.
4.OMNIRES ist berechtigt, den Betrag einer zu Unrecht ausgezahlten Projektprovision mit gegenwärtigen oder zukünftigen Forderungen des Mitglieds zu verrechnen, soweit dies nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften zulässig ist.
§ 10 Rücktritt und Beendigung der Mitgliedschaft
- Das Mitglied kann jederzeit von der Mitgliedschaft in der OMNIRES Design Community zurücktreten, indem es eine Erklärung über das Konto oder elektronisch an die Adresse von OMNIRES abgibt, mit sofortiger Wirkung.
- Der Rücktritt hat keinen Einfluss auf die Möglichkeit der Abrechnung einer ordnungsgemäß berechneten und die Bedingungen dieses Regelwerks erfüllenden Projektprovision, vorbehaltlich der in § 7 genannten Frist
- OMNIRES kann die Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung beenden, wenn der Unternehmerstatus verloren geht, die Tätigkeit ausgesetzt oder beendet wird, die Mitgliedschaftsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt werden, gegen das Regelwerk verstoßen wird, ein Missbrauch festgestellt wird oder falsche Daten angegeben wurden.
- OMNIRES kann die Mitgliedschaft auch ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen beenden und das Mitglied elektronisch darüber informieren.
- Mit Beendigung der Mitgliedschaft deaktiviert OMNIRES die vom Mitglied generierten und nicht verwendeten Kundencodes und kann den Zugang zu den ausschließlich Mitgliedern vorbehaltenen Funktionen von OMNIRESARCH deaktivieren.
- 6. Die Beendigung der Mitgliedschaft hat keinen Einfluss auf vor ihrer Beendigung aufgegebene Bestellungen, vorbehaltlich der Regeln für die Berechnung und Abrechnung der Projektprovision.
§ 11 Schutz personenbezogener Daten
- Verantwortlicher für die im Zusammenhang mit der Registrierung und Mitgliedschaft in der OMNIRES Design Community sowie der Nutzung von OMNIRESARCH verarbeiteten personenbezogenen Daten ist OMNIRES.
- Informationen über die Zwecke und Bedingungen der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die Rechte der betroffenen Personen sind in der Datenschutzerklärung beschrieben, die im Registrierungsprozess und über die OMNIRES-Onlinekanäle bereitgestellt wird.
- Das Mitglied ist verpflichtet, die geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten einzuhalten.
- Bei der Registrierung eines Projekts in XY ist das Mitglied verpflichtet, ausschließlich anonymisierte oder pseudonymisierte Bezeichnungen und Daten zu verwenden (z. B. eine Projekt-Codename). Es ist dem Mitglied ausdrücklich untersagt, personenbezogene Daten von Kunden (wie Vor- und Nachname, private E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Kunden gemäß den Bestimmungen der DSGVO in das System XY einzugeben.
§ 12 Änderungen des Regelwerks
1. OMNIRES kann das Regelwerk aus wichtigen Gründen ändern, insbesondere im Falle:
- einer Änderung gesetzlicher Vorschriften oder ihrer Auslegung, die Auswirkungen auf das Regelwerk hat;
- des Erlasses eines Urteils, einer Entscheidung oder eines Rechtsakts einer zuständigen Behörde;
- der Notwendigkeit, Verstößen oder Missbrauch vorzubeugen;
- einer Änderung der Funktionsweise der OMNIRES Design Community, von OMNIRESARCH, der Kundencodes oder der Projektprovision;
- einer Änderung der in den OMNIRES-Onlinekanälen verfügbaren Funktionen;
- einer Änderung von Namen, Adressen oder Unternehmensdaten;
- der Beseitigung von Unklarheiten oder Auslegungszweifeln;
- der Berichtigung offensichtlicher Fehler.
2. OMNIRES informiert die Mitglieder über Änderungen des Regelwerks durch Bereitstellung des geänderten Regelwerks sowie durch eine Nachricht an die dem Konto zugeordnete E-Mail-Adresse.
3. Änderungen, die sich auf die Rechte oder Pflichten der Mitglieder auswirken, werden mindestens 14 Tage vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt, ausgenommen rein redaktionelle, ordnende oder aktualisierende Änderungen, die am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft treten können.
4. Werden die Änderungen des Regelwerks nicht akzeptiert, kann das Mitglied nach dem Inkrafttreten der Änderungen nicht mehr den vollständigen Funktionsumfang von OMNIRESARCH (einschließlich der Generierung neuer Kundencodes) nutzen. Die weitere Nutzung der Plattform OMNIRESARCH setzt die elektronische Akzeptanz der neuen Fassung des Regelwerks voraus (durch Anklicken der Schaltfläche zur Akzeptanz beim Login).
5. Änderungen des Regelwerks haben keinen Einfluss auf Projektprovisionen für Bestellungen, die die Bedingungen des Regelwerks vor Inkrafttreten der Änderungen erfüllt haben, es sei denn, die Änderung ergibt sich aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
§ 13 Änderung oder Beendigung der OMNIRES Design Community und von OMNIRESARCH
1. OMNIRES ist berechtigt, die Ausgestaltung der OMNIRES Design Community zu ändern oder diese zu beenden sowie OMNIRESARCH oder einzelne seiner Funktionen zu beenden oder zu ersetzen.
2. Über die Beendigung der OMNIRES Design Community oder von Funktionen, die die Möglichkeit zur Generierung von Kundencodes oder zur Abrechnung der Projektprovision beeinflussen, informiert OMNIRES die Mitglieder mindestens 14 Tage im Voraus, es sei denn, eine frühere Beendigung ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften, einer Entscheidung einer zuständigen Behörde, aus Sicherheitsgründen oder aus einem anderen von OMNIRES unabhängigen Grund erforderlich.
3. Mit Beendigung des Kundencode-Mechanismus können nicht verwendete Kundencodes deaktiviert werden.
4. Die Beendigung der OMNIRES Design Community oder von OMNIRESARCH hat keinen Einfluss auf das Recht zur Abrechnung der Projektprovision für Bestellungen, die vor dem Beendigungsdatum die Bedingungen des Regelwerks erfüllt haben, vorbehaltlich der in § 7 genannten Fristen.
§ 14 Schlussbestimmungen
1. Dieses Regelwerk tritt am 01/10/26 in Kraft.
2. Für die im Regelwerk geregelten Angelegenheiten gilt polnisches Recht, sofern sich aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften nichts anderes ergibt.
3. Das Regelwerk wird dem Architekten vor der Registrierung in einer Weise zur Verfügung gestellt, die es ermöglicht, seinen Inhalt zur Kenntnis zu nehmen, zu speichern und wiederzugeben. Die Akzeptanz des Regelwerks erfolgt durch Aktivieren des entsprechenden Kontrollkästchens im Registrierungsprozess.
4. OMNIRES dokumentiert die Akzeptanz des Regelwerks, einschließlich seiner Fassung und des Akzeptanzdatums. Eine Bestätigung wesentlicher Bestimmungen im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft kann an die dem Konto zugeordnete E-Mail-Adresse gesendet werden.
5. Die Mitglieder können jederzeit über die OMNIRES-Onlinekanäle auf das aktuelle Regelwerk zugreifen und es in einem Format herunterladen, das seine Speicherung und seinen Ausdruck ermöglicht.
6. Sollte eine einzelne Bestimmung dieses Regelwerks unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck, den die Parteien verfolgt haben oder verfolgt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit der betreffenden Bestimmung bekannt gewesen wäre, am nächsten kommt.
7. Alle Streitigkeiten, die nicht gütlich beigelegt werden können, werden durch die für OMNIRES zuständigen ordentlichen Gerichte entschieden.
8. Sämtliche mit OMNIRES geschlossenen Verträge werden in polnischer Sprache abgeschlossen.
9. OMNIRES kann per E-Mail unter [email protected] oder schriftlich unter folgender Adresse kontaktiert werden: OMNIRES Sp. z o.o., ul. Solec 18, 00-410 Warschau.