Bedingungen und Dokumente
Qualitätsgarantie
GÜLTIG AB 01.10.2026
Garantiebedingungen für Produkte, die in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (mit Ausnahme Polens) verkauft werden
Bei OMNIRES sind wir überzeugt, dass eine bewusst gestaltete Umgebung die Qualität des täglichen Lebens steigern kann. Deshalb entwickeln wir Produkte, die Form und Funktionalität mit Langlebigkeit und einem verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen verbinden.
Qualität ist das Fundament von OMNIRES. Wir tragen für sie in jeder Phase Verantwortung – vom Konzept und der Materialauswahl über technologische Lösungen und die Fertigung bis hin zur Kontrolle des fertigen Produkts. Seine Funktionalität, Langlebigkeit und Belastbarkeit bestätigen wir durch eigene Tests sowie durch Prüfungen unabhängiger Labore.
Diese Verantwortung endet nicht mit dem Kauf. Wir bieten technischen Support, Zugang zu Ersatzteilen sowie die Möglichkeit, einzelne Komponenten auszutauschen, damit OMNIRES Produkte über viele Jahre zuverlässig ihren Dienst leisten.
Garantiebedingungen
Wir bitten Sie, diese Garantiebedingungen aufmerksam zu lesen, das Produkt bestimmungsgemäß zu verwenden und die Regeln für den ordnungsgemäßen Betrieb zu beachten, die in der dem Produkt beiliegenden Montage- und Wartungsanleitung beschrieben sind. Die Kenntnis und Einhaltung der in den Garantiebedingungen sowie in der Montage- und Wartungsanleitung festgelegten Regeln ist die Grundlage für eine zuverlässige und langlebige Funktion des Produkts.
Allgemeine Hinweise
Die OMNIRES sp. z o.o. mit Sitz in Warschau, ul. Solec 18, 00-410 Warszawa, Polen (im Folgenden: Garantiegeber oder OMNIRES), gewährt eine Garantie für Produkte aus dem Handelsangebot des Garantiegebers, die im Gebiet der Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Ausnahme Polens verkauft und verwendet werden, in dem in dieser Garantie beschriebenen Umfang. Diese Garantie wird den Endnutzern der Produkte gewährt, im Folgenden Verbraucher genannt, d. h. Personen, die das Produkt zur Deckung ihres eigenen Bedarfs erworben haben und nicht zum Weiterverkauf oder für Zwecke ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit.
Diese Garantie wird unabhängig von den gesetzlichen Gewährleistungsrechten wegen Vertragswidrigkeit der Ware gewährt, die dem Verbraucher gegenüber dem Verkäufer nach dem Recht des Landes zustehen, in dem das Produkt gekauft wurde. Die Inanspruchnahme dieser gesetzlichen Rechte ist unentgeltlich. Diese Garantie schließt diese Rechte weder aus noch schränkt sie sie ein; der Verbraucher kann sie unabhängig von der Garantie geltend machen. Die Garantie berührt auch nicht die Vorschriften über die Produkthaftung.
OMNIRES unterhält außerhalb Polens keine Servicestellen. Erster Ansprechpartner für den Verbraucher ist der Verkäufer, bei dem das Produkt gekauft wurde. Die Bearbeitung von Reklamationen und die Garantieleistungen erfolgen im Namen von OMNIRES durch den autorisierten OMNIRES Vertriebspartner im Land, in dem das Produkt gekauft wurde. Die Liste der autorisierten Vertriebspartner ist abrufbar unter https://omnires.com/en/retailers. Verpflichteter aus dieser Garantie bleibt in jedem Fall OMNIRES.
Garantieerklärung
Der Garantiegeber bestätigt die Übereinstimmung der Produkte mit der Kennzeichnung und dem Bestimmungszweck, sofern ihre Montage und Nutzung, einschließlich der regelmäßigen Wartung und Pflege des Produkts, den Regeln und Anforderungen der Montage- und Wartungsanleitung (im Folgenden: Anleitung) entsprechen, die dem Verbraucher zusammen mit dem Produkt übergeben wird und auf der Website des Garantiegebers, omnires.com, verfügbar ist. Die Haftung aus der Garantie umfasst ausschließlich Material- oder Verarbeitungsfehler, deren Ursache bereits zum Zeitpunkt der Übergabe an den Verbraucher im Produkt lag und die innerhalb der Garantiezeit auftreten.
Wird die Reklamation anerkannt, hat der Verbraucher im Rahmen der Garantie Anspruch auf eine kostenlose Reparatur des Produkts, sofern der Mangel innerhalb der Garantiezeit aufgetreten ist.
Der Garantiegeber wird nach eigenem Ermessen:
- Das Produkt kostenlos reparieren oder
- Das Produkt kostenlos gegen ein mangelfreies Produkt gleicher Art und Güte austauschen. (Wird das betreffende Modell nicht mehr hergestellt, behält sich der Garantiegeber das Recht vor, ein vergleichbares Nachfolgemodell zu liefern).
Wurde das mangelhafte Produkt ordnungsgemäß und gemäß der Anleitung montiert, übernimmt der Garantiegeber im Rahmen der Mängelbeseitigung die erforderlichen Kosten für die Demontage des mangelhaften Produkts und die Montage des reparierten oder neuen Produkts und führt diese Arbeiten auf eigene Kosten durch – dies gilt, wenn das Produkt montiert wurde, bevor der Mangel aufgetreten ist.
Arbeiten, die einen freien Zugang zum Produkt gewährleisten (Demontage von Verkleidungen, Abdeckungen usw.), sind vor Beginn der Reparatur vom Verbraucher auf eigene Kosten durchzuführen. Der Garantiegeber haftet nicht für Schäden an anderen Ausstattungselementen, wenn das Produkt so montiert wurde, dass eine Demontage ohne Beschädigungen nicht möglich ist.
Im Falle eines Austauschs gegen ein neues Produkt erfolgt die Lieferung der neuen Ware auf Kosten des Garantiegebers direkt an die vom Verbraucher angegebene Adresse.
Die Garantiezeit verlängert sich um den Zeitraum, in dem der Verbraucher das Produkt aufgrund eines von der Garantie erfassten Mangels nicht nutzen konnte. Dieser Zeitraum wird ab dem Tag der Mängelanzeige oder ab dem Tag, an dem das Produkt zur Reparatur oder zum Austausch zur Verfügung gestellt wurde (je nachdem, welcher Zeitpunkt für den Verbraucher günstiger ist), bis zum Tag der Rückgabe des reparierten Produkts oder der Lieferung eines mangelfreien Produkts berechnet. Der Lauf der Garantiezeit wird zudem für die Dauer von Verhandlungen zwischen dem Verbraucher und dem Garantiegeber über eine gütliche Beilegung einer Streitigkeit gehemmt. Vorbehaltlich des vorstehenden Satzes führt die Reparatur oder der Austausch des Produkts oder eines seiner Teile nicht zu einem Neubeginn der Garantiezeit. Diese Bestimmung schränkt weitergehende Rechte des Verbrauchers aus zwingenden Vorschriften des Landes, in dem das Produkt gekauft wurde, nicht ein.
Produkte mit dem Etikett GARAN 5
Ausgewählte OMNIRES Produkte sind mit dem Etikett GARAN 5 gekennzeichnet, das eine vom Hersteller für das gesamte Produkt gewährte 5-jährige Haltbarkeitsgarantie bestätigt. Für diese Produkte gelten die nachstehend für einzelne Komponenten, Oberflächen oder Zubehörteile angegebenen kürzeren Garantiezeiten nicht – siehe Abschnitt „Harmonisierte GARAN-Kennzeichnung“.
Garantiezeit
OMNIRES Produkte sind durch folgende Garantieleistungen geschützt:
| Produkt / Komponente | Garantiezeit |
| Dichtheit des Gusskörpers aller Armaturen | 10 Jahre |
| Waschtischarmaturen, mit den nachstehend genannten Ausnahmen - Oberflächen: Schwarz matt, Schwarz seidenmatt, Schwarz seidenmatt / Gold poliert, Weiß matt, Chrom / Weiß poliert | 5 Jahre 2 Jahre |
| Küchenarmaturen, ausgenommen austauschbare Filterkartuschen | 5 Jahre |
| Bidet-, Dusch- und Badewannenarmaturen sowie -systeme, mit den nachstehend genannten Ausnahmen - Oberflächen: Schwarz matt, Schwarz seidenmatt, Schwarz seidenmatt / Gold poliert, Weiß matt, Chrom / Weiß poliert - Thermostatkartuschen - Dusch- und Badewannenzubehör: Handbrausen, Duschschläuche, Duschstangen, Duschhalterungen, Regenduschen, Seitenbrausen, Wandanschlussbögen und sonstige Brauseelemente | 5 Jahre 2 Jahre 2 Jahre 2 Jahre |
| Badaccessoires | 5 Jahre |
| Waschbecken und Badewannen aus Verbundwerkstoff | 5 Jahre |
| Keramische Waschbecken, Bidets und WC-Becken | 5 Jahre |
| WC-Sitze | 2 Jahre |
| Unterputzgestelle für Bidet und WC | 5 Jahre |
| Betätigungsplatten aus Stahl | 5 Jahre |
| Betätigungsplatten aus ABS-Kunststoff | 2 Jahre |
| Duschwannen | 5 Jahre |
| Waschtischsiphons und Ablaufventile | 2 Jahre |
| Badewannen- und Duschwannensiphons sowie Duschrinnen | 2 Jahre |
| Duschkabinen und Badewannenaufsätze | 5 Jahre |
Die Garantiezeit beginnt mit dem Tag des Kaufs des Produkts durch den Verbraucher, der aus dem Kaufbeleg hervorgeht.
Harmonisierte GARAN-Kennzeichnung – gewerbliche Haltbarkeitsgarantie des Herstellers
Unabhängig von den gesetzlichen Gewährleistungsrechten wegen Vertragswidrigkeit der Ware gegenüber dem Verkäufer (die dem Verbraucher stets für mindestens zwei Jahre, in einigen Mitgliedstaaten auch länger, zustehen) bietet OMNIRES als Hersteller eine freiwillige gewerbliche Haltbarkeitsgarantie an, die mit der harmonisierten EU-Kennzeichnung GARAN gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 der Kommission gekennzeichnet ist. Im Rahmen dieser Garantie haftet OMNIRES als Hersteller während der gesamten Garantiezeit unmittelbar gegenüber dem Verbraucher für die Reparatur oder den Austausch des Produkts.
Die GARAN-Kennzeichnung mit Angabe der Anzahl der Jahre wird ausschließlich bei Produkten (bzw. deren konkreten Farb- und Oberflächenvarianten) angebracht, bei denen das gesamte Produkt — ohne die in der obigen Tabelle genannten Ausnahmen — für einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren ohne zusätzliche Kosten für den Verbraucher von der Garantie erfasst ist.
Ist ein bestimmtes Produkt oder eine Variante mit dem Etikett GARAN 5 gekennzeichnet, bestätigt dies, dass das gesamte verkaufte Produkt gemäß den in diesem Dokument genannten Regeln einer fünfjährigen Garantie unterliegt. Unterliegt ein Bestandteil des jeweiligen Produkts einer kürzeren Garantiezeit (gemäß der obigen Tabelle) oder ist er von der Garantie ausgeschlossen, wird die GARAN-Kennzeichnung für dieses Produkt nicht verwendet.
Die Inanspruchnahme der mit dem GARAN-Etikett gekennzeichneten gewerblichen Garantie berührt nicht die Rechte des Verbrauchers aus der gesetzlichen Gewährleistung für die Vertragsmäßigkeit der Ware — der Verbraucher kann beide Rechte unabhängig voneinander und nach eigener Wahl geltend machen.
Das Meldeverfahren und die Bedingungen für die Erfüllung der mit GARAN gekennzeichneten gewerblichen Garantie entsprechen dem in diesem Dokument im Abschnitt „Reklamationsmeldung“ beschriebenen Verfahren.
Reklamationsmeldung
Vor der Geltendmachung einer Reklamation wird dem Verbraucher empfohlen zu prüfen, ob der Mangel nicht durch unsachgemäßen Transport oder unsachgemäße Lagerung bzw. durch eine nicht der Anleitung entsprechende Montage, Nutzung, Wartung oder Pflege entstanden ist.
Alle innerhalb der Garantiezeit auftretenden Mängel des Produkts sind vom Verbraucher schriftlich oder elektronisch dem Verkäufer anzuzeigen, bei dem das Produkt gekauft wurde. Die Liste der autorisierten Vertriebspartner ist abrufbar unter https://omnires.com/de/einzelhandler . Der Verbraucher kann die Reklamation auch direkt beim Garantiegeber elektronisch über das Reklamationsformular auf der Website des Garantiegebers, https://omnires.com/de/reklamationen einreichen, was eine schnellere und effizientere Bearbeitung ermöglicht.
Die Reklamation muss die Kontaktdaten des Verbrauchers, den Montageort des Produkts, eine detaillierte Beschreibung des festgestellten Mangels und der Umstände seiner Feststellung sowie gegebenenfalls eine Fotodokumentation enthalten, sofern die Situation dies erfordert. Der Mängelanzeige ist ein Kaufnachweis für das Produkt beizufügen (z. B. Kassenbon, Rechnung usw.). Bei der Geltendmachung einer Reklamation sollte der Verbraucher – sofern dies nicht ausdrücklich mit dem Garantiegeber oder dem autorisierten Vertriebspartner vereinbart wurde – das mangelhafte Produkt weder zurücksenden noch selbst demontieren. Die Begutachtung des Mangels erfolgt nach Wahl des Garantiegebers am Montageort oder im Servicezentrum des Garantiegebers. Ist eine Begutachtung im Servicezentrum erforderlich, trägt der Garantiegeber die Kosten und die Organisation des Transports (Paket/Kurier). Der Garantiegeber bearbeitet die Reklamation innerhalb einer angemessenen Frist, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der vollständigen Mängelanzeige.
Bedingungen und Ausschlüsse
Die Haftung des Garantiegebers aus der Garantie ist ausgeschlossen bei:
- Natürlichem Verschleiß von Verschleißteilen, die im normalen Gebrauch regelmäßig ausgetauscht werden müssen, insbesondere Strahlregler, Silikonnoppen, Filter, Rückflussverhinderer, Dichtungen, Rollen und Laufelemente von Duschkabinen, Bürstenköpfe von WC-Bürsten, Spenderpumpen sowie austauschbare Filterkartuschen.
- Schäden, die durch die Ablagerung von Sedimenten und Verunreinigungen aus dem verwendeten Wasser oder dem Wasserversorgungsnetz verursacht wurden.
- Mechanischen Beschädigungen des Produkts, die durch den Benutzer des Produkts oder durch Dritte verursacht wurden (Kratzer, Verschmutzungen, Dellen usw.).
- Schäden an Oberflächen und Beschichtungen des Produkts infolge unsachgemäßer, nicht den Regeln der Montage- und Wartungsanleitung entsprechender Pflege (insbesondere infolge der Verwendung ungeeigneter Pflegemittel wie Scheuerschwämme und Scheuermittel, lösungsmittel- oder säurehaltiger Reinigungsmittel – etwa Kalklöser, Essigsäure und Speiseessig – sowie anderer Mittel, die nicht für die Pflege der Produktgruppe bestimmt sind, zu der das Produkt gehört, z. B. starke Laugen und Detergenzien).
- Mängeln des Produkts, die durch eine nicht den Regeln der Anleitung entsprechende Nutzung, Wartung und Pflege des Produkts entstanden sind.
- Mängeln infolge einer Montage, die nicht der Anleitung, den anerkannten Regeln der Bautechnik oder dem Verwendungszweck entspricht, sowie Mängeln infolge einer Montage unter Verwendung von Geräten oder Materialien, die nicht der Anleitung entsprechen.
- Eingriffen in das Produkt (Reparaturen, Änderungen) unter Verwendung nicht originaler Ersatzteile.
- Beschädigungen des Produkts, die nach seiner Auslieferung aus dem Lager des Garantiegebers entstanden sind, insbesondere beim Transport, beim Umschlag oder durch unsachgemäße Lagerung, und die nicht auf Ursachen zurückzuführen sind, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe an den Verbraucher im Produkt lagen. Dies betrifft insbesondere Schäden, die beim Transport zwischen den am Vertrieb beteiligten Zwischenhändlern oder zum Verbraucher entstanden sind.
- Mängeln infolge eines unzureichenden Schutzes des Produkts während der vom Verbraucher durchgeführten Bauarbeiten (insbesondere durch die Verwendung ungeeigneter Schutzmaterialien oder durch Beschädigung der Beschichtungen infolge von Verschmutzungen durch Mörtel, Putz, Farbe, Silikon usw.).
- Unerheblichen Mängeln, d. h. solchen, die nach ordnungsgemäßer Montage des Produkts unsichtbar bleiben oder keinen Einfluss auf seine Funktionalität, Sicherheit oder seinen Gebrauchswert haben. Dies betrifft produktionsbedingte Merkmale (z. B. Luftbläschen, Mikrokratzer, Fehlstellen im Guss, leichte Verfärbungen oder Unregelmäßigkeiten der Oberfläche an der Unterseite von Waschbecken oder an durch Verkleidungen verdeckten Elementen), sofern diese nicht vom durchschnittlichen handelsüblichen Standard und den technischen Normen (insbesondere den DIN-Normen für Sanitärkeramik) abweichen.
- Geringfügigen Abweichungen des Produkts von den geforderten Eigenschaften, die keinen Einfluss auf seinen Gebrauchswert, seine Haltbarkeit oder Funktionalität haben. Dies betrifft insbesondere Unterschiede, die auf den Produktionsprozess und die eingesetzten Technologien zurückzuführen sind, wie: geringfügige Maßabweichungen innerhalb der fertigungstechnischen Toleranzen, Farbtonunterschiede innerhalb derselben Kollektion, feine Unterschiede in Struktur oder Glanz sowie natürliche Materialeigenschaften (z. B. von Keramik, Stein, farbigen Beschichtungen).
- Mängeln infolge von Temperaturen unter 0 Grad Celsius in dem Raum, in dem das Produkt montiert wurde, oder infolge der Montage des Produkts außerhalb eines Gebäudes.
- Mängeln infolge von Unglücksfällen und Naturkatastrophen.
- Erwerb des Produkts:
- als B-Ware;
- als Ausstellungsstück;
- zu einem reduzierten Preis, d. h. eines Produkts mit Mängeln, aufgrund derer der Preis reduziert wurde, wovon der Verbraucher Kenntnis hatte und womit er einverstanden war.